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Jahrestagung |
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27. Jahrestagung
Deutscher Arbeitskreis Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie e.V.
24. bis 26. September 2010
Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen
Sigmaringer Straße 15/2, 72622 Nürtingen
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| Freitag: |
13.00 - 17.00 Uhr
Eröffnung und Vorträge
ab 18.00 Uhr
Mitgliederversammlung
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| Samstag: |
9.30 - 13.00 Uhr
Vorträge
15.00 - 17.00 Uhr
Workshops/Arbeitsgruppen/Seminare
ab 19.00 Uhr
Geselliger Abend
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| Sonntag: |
9.30-13.30 Uhr
Vorträge und Abschluss
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Teilnahmegebühren
Gesamte Tagung
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105,- EUR / 95,- EUR*
90,- EUR / 80,- EUR*
70,- EUR / 60,- EUR*
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Nichtmitglieder
DAGTP-Mitglieder
Auszubildende und Studenten
(bei der Anmeldung Ausweiskopie beifügen)
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*) Bei schriftlicher Anmeldung bis 1. September gelten die ermäßigten Preise.
Tageskarte (Freitag / Samstag / Sonntag)
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40,- / 65,- / 40,- EUR
30,- / 55,- / 30,- EUR
20,- / 30,- / 20,- EUR
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Nichtmitglieder
DAGTP-Mitglieder
Auszubildende und Studenten
(unter Vorlage eines Ausweises)
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Aus organisatorischen Gründen können Tageskarten nur an der Tageskasse ausgegeben werden.
Anmeldung
Hier können Sie sich anmelden:
online-Anmeldung
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr an:
DAGTP, Postbank Ludwigshafen BLZ 54510067, Konto-Nr. 9826-678
Alternativ hierzu können Sie auch einen Verrechnungsscheck einreichen.
Nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahlen für die Veranstaltungen am Samstagnachmittag
begrenzt sind. Bei Ihrer Anmeldung sollten Sie deshalb nicht vergessen, Ihren Wunsch und eine
Alternative anzugeben. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Wenn einzelne
Veranstaltungen bereits belegt sind, müssen wir uns vorbehalten, für Sie einen noch freien
Platz in einer anderen Veranstaltung vorzumerken.
Teilnahmebedingungen
Bei schriftlicher Abmeldung bis 6 Wochen (Datum des Poststempels) vor Tagungsbeginn, erhalten
Sie die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR auf Ihr Konto
zurück. Bei späterer Abmeldung können wir Ihnen den Teil-nehmerbeitrag nicht zurückerstatten,
es sei denn, Sie können eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer benennen. Diese
Regelung gilt auch im Krankheitsfall.
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